Wasserwirtschaft – Anmeldung Verträge

Hinweise zu diesem Service

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt die Pflicht zur Anmeldung bestimmter Verträge von Wasserversorgungsunternehmen. Verträge der Versorgungswirtschaft, die eine öffentliche Versorgung mit Wasser regeln, sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden bei der Kartellbehörde angemeldet. Dabei sind Anmeldekriterien zu beachten.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.