Versicherungsberater*in/-vermittler*in – Erlaubnis
Hinweise zu diesem Service
Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in oder Versicherungsvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Wenn Sie Versicherungen nur als Ergänzung der im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler*innen befreit werden. Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Versicherungsvermittler*in - Erteilung der Erlaubnis
- Versicherungsvermittler*in - Befreiung der Erlaubnis
- Versicherungsberater*in - Erlaubnis
Hinweis
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