Handwerksrolle und –karte – Antrag

Hinweise zu diesem Service

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Handwerksrolle - Anzeige der Bestellung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer

  • Handwerksrolle - Eintragung

  • Handwerksrolle - Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks

  • Handwerksrolle - Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EG oder des EWR

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

Hinweis

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