Handwerksrolle und –karte – Antrag
Hinweise zu diesem Service
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.
In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
-
Handwerksrolle - Anzeige der Bestellung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer
-
Handwerksrolle - Eintragung
-
Handwerksrolle - Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks
-
Handwerksrolle - Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik
-
Handwerksrolle - Eintragung von Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EG oder des EWR
-
Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
-
Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung
-
Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung
-
Handwerksrolle - Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland
Hinweis
Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.