Tierschutzrechtlicher Hinweis - Tierschutzbeschwerde
Das Tierschutzgesetz formuliert die Verantwortlichkeit des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Demnach darf niemand einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist verpflichtet für diese zu sorgen. Dabei sind u.a. die Gebote im Sinne des Tierschutzgesetzes der verhaltensgerechten Pflege, Unterbringung und Ernährung zu beachten.
Im Rahmen des Tierschutzes werden Beschwerden, welche die gewerbliche (und somit erlaubnispflichtige) und private Tierhaltung in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises betreffen, durch Amtstierärzte aufgenommen, bearbeitet und kontrolliert.
Beschwerden zu Tierhaltungen können telefonisch und schriftlich unter Zuhilfenahme des beiliegendes Formulars „Tierschutzbeschwerde“ bei den zuständigen Mitarbeitern vorgetragen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
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