Antrag auf Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Wir stellen Ihnen Informationen aus dem Liegenschaftskataster zusammen. Im Wesentlichen sind das Angaben zu Größe, Lage, Nutzung und Eigentum von Grundstücken und Gebäuden.
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
Wie sind die Anträge zu stellen?
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Was kann in der Katasterauskunft beantragt werden?
- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Lageplan genannt)
- analoge Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch
- Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
- Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. -analog/digital)
- Luftbilder und Digitale Orthophotos
- Grenzlängen und Abstandsangaben
- Entfernungsbescheinigungen
- Identitätsbescheinigungen
- Unschädlichkeitszeugnisse
- Historische Karten des Ennepe-Ruhr-Kreises
Wie sind die Anträge zu stellen?
Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können über das ONLINE-Formular, schriftlich, auch per Fax oder per E-Mail, gestellt werden - siehe Ansprechpartner. Mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters erhalten Sie im Kreishaus Schwelm, Hauptstraße 92, Zimmer 501.
Welche Grundstücksangaben werden benötigt?
- Gemarkung, Flur, Flurstück
Alternativ:
- Lagebezeichnung (Gemeinde, Straße, Hausnummer) oder
- Eigentümer- oder Erbbauberechtigtenangaben oder
- Grundbuchblatt- / Liegenschaftsbuchnummer
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Anderweitige Auszüge dürfen an jede Bürgerin und jeden Bürger herausgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
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