Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung / Falknerprüfung
Als Ersatztermin für den abgesagten Termin für die schriftliche Jägerprüfung wurde der 14.06.2021 bestimmt.
Die voraussichtlichen Termine für die Schießprüfung und die mündlich-praktischen Prüfung finden Sie unter Formulare / Bekanntmachung Jägerprüfung.
Die erste Erteilung eines Jagdscheins hat zur Voraussetzung, dass die Antragstellerin/der Antragsteller die Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes bestanden hat. Ausländischen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Ausländerjahres- bzw. Ausländertagesjagdschein ohne Ablegung der deutschen Jägerprüfung ausgestellt werden.
Die Jägerprüfung wird einmal jährlich abgenommen und besteht aus einem schriftlichen Teil, der Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Die Prüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Jede Bewerberin/jeder Bewerber muss ausreichendes Wissen in den folgenden Sachgebieten nachweisen:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen)
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr.
Ausnahme: Ist dieser Montag ein Feiertag, findet die Prüfung am Mittwoch der letzten vollständigen Kalenderwoche im April statt.
Die weiteren Termine für die Schießprüfung und den mündlich-praktischen Teil werden durch die untere Jagdbehörde festgelegt.
Die Termine werden drei Monate vor der Prüfung öffentlich bekannt gemacht. Die letzte Bekanntmachung finden Sie als Formular.
Vor der Teilnahme an der Jägerprüfung bietet sich ein Vorbereitungskursus an. Eine Liste der Ansprechpartner für die Ausbildung finden Sie als Formular. Die Kurse beginnen in der Regel bereits im September/Oktober.Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung sowie das dazugehörende Merkblatt herunterzuladen.
Online:
Wenn Sie die Prüfungsgebühr direkt Online mit Paypal oder Giropay bezahlen möchten, nutzen Sie bitte den Vordruck Jägerprüfung Onlinebezahlung. Sie müssen sich hierfür beim Servicekonto.NRW anmelden. Danach stehen Ihnen diese Zugangsdaten bei jeder Behörde innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises und Teilen Nordrhein-Westfalens jederzeit wieder zur Verfügung.
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